Heizgesetzt geht nicht durch den Bundestag

Heizungsgesetz geht nicht durch den Bundestag

Das Heizungsgesetz von Robert Habeck wurde vor der Sommerpause nicht durch den Bundestag beschlossen. Es wird auch keine außerordentliche Versammlung zur Rettung des Heizungsgesetzes geben. Die Vorsitzenden der Fraktionen haben sich nach einer Beratung darauf geeinigt, wie verschiedene Medien übereinstimmend berichten. Stattdessen soll das Gesetz während einer regulären Sitzungswoche des Bundestages Anfang September verabschiedet werden. Vorher hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Notfallverfahren die geplante Verabschiedung des Heizungsgesetzes gestoppt. Mit dem neuen Termin wird das Thema die Parteien nun auch während der Landtagswahlkämpfe in Bayern und Hessen im Herbst 2023 begleiten.

Das Gesetz sieht vor, dass ab 2024 im Regelfall nur noch neue Heizungen eingebaut werden, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Verschiedene Ausnahmen und Förderprogramme sollen dies sozial abfedern. Die Ausnahmen betreffen beispielsweise Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen oder bei denen eine Umstellung auf erneuerbare Energien technisch nicht möglich ist. Auch sind im Entwurf zum Gesetz alle Personen über 80 Jahre ausgenommen. Das heißt, sie können ihre fossilen Heizungen weiter benutzen und auch mit einer weiteren ersetzen, wenn sie möchten. Empfänger von Bürger- oder Wohngeld seien ebenfalls ausgenommen, auch für Eigenheimbesitzer gebe es Ausnahmen.

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